Sperrkonto - Pathway-Programm - Pathways
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Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung

Jeder Schüler muss gegenüber den deutschen Behörden nachweisen können, dass er oder sie in Deutschland finanziell unabhängig ist. Dies ist Voraussetzung, um ein Visum zu bekommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten dafür:

  1. Eine in Deutschland ansässige Person oder Gesellschaft mit einem sicheren Einkommen kann Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausstellen. Hierfür muss die Person oder Gesellschaft zum Ordnungs- oder Ausländeramt vor Ort gehen und diese Erklärung unterschreiben. Die Behörde in Deutschland wird einen Gehaltsnachweis fordern, aus dem hervorgeht, dass es der Person oder Gesellschaft möglich ist, Sie zu unterstützen. Mit seiner Unterschrift macht sich Ihr Sponsor rechtlich dafür haftbar, Sie bis zum Ende Ihres Studiums in jeder Hinsicht zu unterstützen. Im Notfall oder bei einer Ausweisung aus Deutschland (falls Sie ihr Visum missbrauchen und beispielsweise während des Deutschkurses arbeiten) übernimmt Ihr Sponsor jegliche anfallenden Kosten.
  2. Da die meisten Schüler keine solche Kontaktperson in Deutschland haben, müssen sie ein Sperrkonto eröffnen. Auf dieses Konto müssen 11902 EUR eingezahlt werden (zzgl. eventuell anfallender Bankgebühren). Hier einige wichtige Informationen zu dieser Art von Konto::
  • Das Konto wird auf Ihren Namen eröffnet – es ist Ihr Geld auf einem deutschen Konto
  • Vor Ihrer Bewerbung um ein Visum / Ihrem Visainterview müssen Sie nachweisen, dass dieses Konto eröffnet wurde und das Geld eingegangen ist
  • Falls Ihr Antrag auf ein Visum abgelehnt wird, so erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben von der deutschen Botschaft. Die Bank in Deutschland wird nach Vorlage dieses Schreibens das Geld vom Sperrkonto wieder auf Ihr Konto in Ihrem Heimatland überweisen.
  • Einmal in Deutschland angekommen, können Sie monatlich 931 EUR von Ihrem Sperrkonto abheben. Dies ist sozusagen das Geld für Ihren Lebensunterhalt.
  • Sobald der Betrag von 11172 EUR aufgebraucht ist (nach 12 Monaten), müssen Sie das Konto wieder auffüllen, damit Ihr Visum um 12 weitere Monate verlängert wird. Ausnahme: Sie haben bis dahin ein Studium an einer Hochschule begonnen und einen Arbeitsvertrag, der zeigt, dass Sie mindestens 931 Euro monatlich verdienen.
 
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Bei Fragen zum Thema Sperrkonto beraten wir Sie gerne.

Falls Sie keine Überweisung nach Deutschland machen können bieten wir einen Treuehandkonto an bis Sie ein Konto in Deutschland haben.

ISL Sprachschule GmbH & Co. KG 
                 IBAN:            DE02577615910104645700 
                 BIS/SWIFT:   GENODED1BNA 
                 VOLKSBANK RHEINAHREIFEL EG, Rizzastr 34, 56068 Koblenz